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"Krieg um Sterne"
"Krieg um Sterne"

Rechtliche Möglichkeiten bei negativen Online-Bewertungen

Problemstellung

Potentielle Kunden, Patienten oder Mandanten informieren sich heute vor dem Kauf eines Produkts oder vor der Inanspruchnahme einer Dienstleistung regelmäßig im Internet. Hierbei stoßen sie auf eine Vielzahl von (branchenspezifischen) Bewertungsportalen mit unterschiedlicher Ausprägung. 

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Besonders bekannt sind: 

  • Jameda und Sanego (Ärzte)
  • Google (Allgemeine Nutzerbewertungen)
  • Kununu (Arbeitgeber)
  • Ebay und Amazon (Online-Händler)
  • Yelp (Restaurants, Shopping u.a.)
  • Holiday-Check (Hotel- und Reisebewertungen)
  • anwalt.de (Rechtsanwälte) 

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Betroffene, wenn es um die Löschung und Entfernung von negativen Online-Bewertungen geht. Sofern Sie der Auffassung sind, dass eine negative Bewertung zu Unrecht erfolgt ist, sollten Sie sich nicht mit der Möglichkeit eines „Gegenkommentars“ begnügen.   

Wir klären wir für Sie, ob und gegen wen ein Rechtsanspruch auf Löschung oder Änderung der Bewertung besteht. Hierbei prüfen wir, ob die Bewertung gegen die jeweiligen Portalrichtlinien verstößt und/oder ob das allgemeine (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Im Anschluss erläutern wir Ihnen Ihre Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Handlungsoptionen.

Bestehen ausnahmsweise keine Erfolgsaussichten rechtlich gegen negative Bewertungen vorzugehen, kann sich ein konstruktiver und sachlicher Umgang mit der kritischen Rezension im Wege einer Kommentierung der Bewertung empfehlen. Bei der Formulierung eines solchen Kommentars sind wir Ihnen behilflich. Von einer eigenen übereilten und emotionalen Kommentierung der negativen Bewertung sollten Sie hingegen Abstand nehmen. Dies verhilft der negativen Bewertung nur zu weiterer Aktualität und Aufmerksamkeit und wirkt sich letztlich kontraproduktiv aus.
 

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Fallanalyse

Wir unterstützen Sie bundesweit bei der Abwehr negativer Bewertungen und schützen Ihren guten Ruf im Internet. Ein persönlicher Kontakt vor Ort ist wünschenswert, aber für die Mandatsbearbeitung nicht zwingend notwendig. Die Kostenfrage klären wir mit Ihnen im Vorfeld. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für unsere Tätigkeit. Zum Zwecke der Beweissicherung empfehlen wir Ihnen zudem, einen aktuellen Screen-Shot von der Bewertung zu machen und sich die genaue URL der Internetseite zu notieren.

Rufen Sie uns einfach unter 0203-3483950 an oder kontaktieren Sie uns 
über das Online-Formular oder per E-Mail

Ihr Ansprechpartner: RA Dirk Hoß - Fachanwalt für Urheber- und  Medienrecht
 

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